Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Internetangebots sowie für Veranstaltungen der Glücksgefühle Entertainment GE GmbH, Alter Markt 20-22, 50667 Köln (nachfolgend Veranstalter) und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen mit Nutzern und Kunden. Sie gelten für den Ticketerwerb als auch für den Besuch der von dem Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen.
Der Ticketverkauf für Veranstaltungen des Veranstalters wird von der See Ticket GmbH (AGB von See Ticket) (nachfolgen Ticketverkäufer) durchgeführt. Beim Kauf von Tickets geltend zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketverkäufers.
Es gilt darüber hinaus auch die Hausordnung für Veranstaltungsörtlichkeit.
Die Anwendbarkeit dieser AGB wird begründet mit dem Kauf und dem Besitz des eines Tickets zu einer Veranstaltung des Veranstalters; der Ticketerwerber akzeptiert damit die Anwendbarkeit dieser AGB.
1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen —
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) erlangen zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter oder dem Besucher und dem Veranstalter Gültigkeit. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab.
Jeder Kunde und Besucher erkennt die Rechte und Pflichten aus diesen AGB mit dem Ticketerwerb bzw. mit Betreten des Veranstaltungsgeländes an.
Die Veranstaltung findet auf einem ausgewiesenen Veranstaltungsgelände auf dem Hockenheimring (Stadt Hockenheim) statt. Das Veranstaltungsgelände umfasst das eigentliche Veranstaltungsgelände, das Campingareal und die Parkflächen.
2. Vertragsschluss —
a. Eine bloße Ticket-Anfrage auf der Website enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Das Angebot zum Vertragsschluss geht vom Kunden aus und erfolgt durch die Eingabe aller relevanten Daten in das Bestellformular und dessen elektronische Übermittlung an die jeweilige Vorverkaufsstelle (Paylogic. Pfuelstraße 5 10997 Berlin).
b. Mit Übermittlung einer Bestätigung zu der Ticketbestellung (gemäß lit. a) Satz 2) und Rechnungsstellung durch die VVK-Stelle wird das Angebot angenommen und ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande.
c. Der Kauf von Tickets ist nur für volljährige und vollgeschäftsfähige Kunden möglich.
d. Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso besteht auch bei Onlinebestellungen kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.
e. Tickets berechtigten den Kunden bzw. Inhaber zum Besuch der auf dem Ticket genannten Veranstaltung.
f. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und vor schädigenden Einflüssen (z.B. Sonne, Hitze, Feuchtigkeit) zu schützen. Beschädigte, unleserliche Tickets verlieren ihre Gültigkeit, was zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann.
g. Damit der Besuch des Glücksgefühle Festival ein schönes Erlebnis mit glücklichen Erinnerungen wird, bitten wir alle Festivalbesucher:innen um Toleranz, Rücksichtnahme, Zivilcourage und Hilfe in Notfällen.
3. Weitergabe von Tickets —
a. Die Weitergabe bzw. der Verkauf von Tickets und die damit verbundene Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zulässig, es sei denn
i. dass gegen den Dritten ein Hausverbot besteht und dieser Umstand dem Kunden bekannt war bzw. bekannt sein musste
ii. das Ticket wird zu einem höheren Preis angeboten als der Nennpreis des Tickets
iii. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
iv. es handelt sich um ein personalisiertes bzw. nicht übertragbares Ticket
v. der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. eBay).
vi. die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.
b. Sollte der Veranstalter feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen unter a) verstoßen hat kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern bzw. ihn des Geländes verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen 4 a) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.000,00 EUR fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird durch den Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des Veranstalters wegen des Verstoßes anzurechnen. Der Veranstalter behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern.
c. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
4. Einlass zum Veranstaltungsgelände —
a. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen unter Mitführung der zugehörigen entwerteten Eintrittskarte oder einem gültigem Festivalpass erlaubt. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Einlass auf das Veranstaltungsgelände und nur für eine Person. Mit Kauf der Eintrittskarte und/order Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher der Hausordnung. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Einlass werden die Tickets vollständig entwertet. Der Besucher erhält ein Armband, welches ihm angelegt wird. Dieses berechtigt nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes zum Wiederbetreten des jeweiligen Bereiches, es ist dabei das unbeschädigte Armband und die Eintrittskarte vorzuzeigen.
b. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal vor Ort durchgeführt. Das Personal ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Den Anordnungen behördlicher Ordnungskräfte und/oder des vom Veranstalter eingesetzten Ordnungsdienstes ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
c. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelnen Besuchern den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
i. das Mitführen von verbotenen Gegenständen (gemäß Ziffer 6)
ii. ein offensichtlicher stark durch Alkohol oder Betäubungsmittel berauschter Zustand des Besuchers
iii. eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers.
iv. eine Verletzung bzw. bewusste Umgehung von jugendschützenden Vorschriften durch den Besucher selbst oder Begleitpersonen
d. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
e. Der Veranstalter behält sich weiter vor, die Vorlage eines aktuellen negativen Tests auf das Coronavirus (SARS-CoV2), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder eines geeigneten Immunisierungsnachweises (Nachweis der vollständigen Impfung oder einer ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) zu verlangen sowie Gesundheitskontrollen, wie z.B. Temperaturmessungen zur Erkennung einer Infektion mit dem Coronavirus, durchzuführen, sofern dies nach der vom Veranstalter vorzunehmende ex ante Betrachtung mit Blick auf die von der COVID-19-Pandemie (einschließlich Mutanten und Varianten) ausgehenden Gesundheitsgefahren angemessen erscheint.
f. Vor den Außenbühnen des Veranstaltungsgeländes ist ausreichend Platz für alle Veranstaltungsbesucher. Der Zugang auf die Bühnen, VIP-Bereiche, Zelte und Indoor-Bühnen sind begrenzt und bereits auf Grund behördlicher Vorgaben limitiert. Der Veranstalter ist berechtigt den Zugang zu diesen Bereichen bei Erreichen der Kapazitätsgrenze ganz oder teilweise, kurzfristig oder dauerhaft zu sperren. Bei Verlassen dieser Bereich innerhalb des Veranstaltungsgeländes besteht zudem kein Recht auf Wiedereinlass. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.
g. Eintrittsberechtigt sind nur Erwachsene ab 18 Jahren. Kindern und Jugendlichen ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Beim ersten Einlass (Check-In zum Festivalgelände/zur Campsite) ist das Ticket und der gültige Personalausweis vorzuzeigen.
5. Verbotene Gegenstände —
a. Vor dem Zutritt auf das Veranstaltungsgelände ist der Veranstalter berechtigt, Taschen- und Gepäckkontrollen durchzuführen. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann Besuchern verweigert werden, wenn sie verbotene Gegenstände mit sich führen
b. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und dem Campingplatz ist das Mitführen von Glasflaschen jeglicher Art, sonstige Glasbehälter, Tieren, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, Sternwerfer, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Drohnen (sowie deren Fernsteuerung über dem Gelände), Trommeln, Vuvuzelas, Megaphonen, kommerziellen, politischen oder religiöse Gegenständen aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art verboten. Weiterhin ist auf dem Veranstaltungsgelände das Mitführen von jeglichen Taschen, Rucksäcken und Koffer mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen, Speisen, Getränke und Flüssigkeiten jeglicher Art, Helme, Masken, Vermummungen, Stühle, Sitzmöbel-/gelegenheiten, Notebooks, Tablets, Computer, Laserpointern, Leitern, Fahnenstangen, Regenschirme, Campingequipment, Selfie-Sticks, Deospray, Haarspray, Nietengürtel, Inlineskates, Rollschuhe, Skateboards, Fahrräder, Kinderwägen, Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem und/oder rassistischem Inhalt, oder die das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzende Hintergründe erkennen lassen sind verboten.
c. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
6. Hausrecht —
a. Das Hausrecht wird vom Veranstalter oder durch dessen Personal (einschließlich der eingesetzten Sicherheitsdienste) ausgeübt. Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die Haus- bzw. Veranstaltungsgeländeordnung. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Besuchern ist es hierbei u.a. untersagt auf dem Veranstaltungsgelände
i. verbotene Gegenstände mitzuführen,
ii. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
iii. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
iv. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
v. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu beschädigen, bemalen, besprühen oder zu beschmutzen,
vi. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerbsmäßig Handel zu treiben, Werbemaßnahmen oder Marketingaktionen durchzuführen.
vii. Bereiche und Räume zu betreten, die für die allgemeinen Besucher nicht freigegeben sind, bzw. auf Bühnen, Lichtmasten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten, Zelte, Traversen o.ä. zu klettern.
viii. Bild- und Tonaufzeichnungen gemäß Ziffer 8 dieser AGB.
ix. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!
x. Fahrzeuge auf dem Gelände in Besuchernähe zu benutzen.
b. Der Veranstalter bzw. dessen Personal kann den Besucher bei Zuwiderhandlungen zu den unter Ziffer 5 lit. a) gefassten Verboten vom Veranstaltungsgelände verweisen und ihm Hausverbot erteilen.
c. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert das Ticket oder das Festivalbändchen seine Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
d. Das Veranstaltungsgelände wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
e. Auf der gesamten Veranstaltungen werden Bild- und Videoaufnahmen gemacht, die zur Liveübertragung und Veröffentlichung genutzt werden. Mit Betreten der Veranstaltungsfläche stimmen die Gäste diesem zu.
f. Rassistisches, menschenverachtendes, sexistisches und homophobes Verhalten wird nicht toleriert und führt zum sofortigen Veranstaltungsausschluss. Wir tolerieren keine verbale oder körperliche Gewalt – hier sind Anstarren und Catcalling (d.h. sexuell übergriffiges Rufen, Reden, Pfeifen) eingeschlossen. Symbole und Zeichen von faschistischen Strukturen und Organisationen sind auf unserem Gelände verboten.
7. Veranstaltungsabsage / Veranstaltungs-ablauf und -abbruch —
a. Wird die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr.
b. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der bereits laufenden Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
c. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
d. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung.
e. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch auf dem Veranstaltungsgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Auftritten bzw. Konzerten einzelner Künstler, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange die Abweichungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
f. Verspätungen und Änderungen einzelner Programmpunkte sind möglich. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich online auf der Veranstaltungshomepage oder in der Festival-App bekanntgeben.
8. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke —
a. Dem Besucher ist bewusst, dass bei der Veranstaltung, insbesondere
b. vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter ist bestrebt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte sicherzustellen, dass der Besucher durch den Schallpegel keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen.
c. Der Aufenthaltsort vor bzw. auf den jeweiligen Bühnen sowie die Aufenthaltsdauer ist durch den Besucher an die jeweils individuellen Hörgewohnheiten und die damit verbundene Zuträglichkeit anzupassen.
9. Bild- und Tonaufzeichnungen —
a. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Mobiltelefone mit Kamerafunktion zugelassen. Die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art sowie Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Gleiches gilt für Tonaufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonband-geräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte. Dem Besucher kann der Zugang zum Veranstaltungsgelände verweigert werden, wenn er nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder in den vorhandenen entgeltlichen Schließfächern zu deponieren. Für etwaige Verluste übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, es ist ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
b. Die kommerziellen Bild- und (Bild-)Tonaufzeichnungs- und Wiedergaberechte liegen sämtlich beim Veranstalter. Eine Aufzeichnung, Wiedergabe durch unbefugte Dritte ist unzulässig.
c. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu filmen, live zu streamen und zu fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anzufertigen. Von den Aufzeichnungen betroffen sein kann auch das Publikum. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und Aufzeichnungen von Bild und Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung berechtigterweise erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, etwa. über das Internet) ein. Dem Veranstalter, dessen Vertragspartnern und autorisierten Dritten ist danach vom Besucher das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger zu vervielfältigen und zu verbreiten.
10. Haftungseinschränkungen —
a. Die Haftung des Veranstalters und dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden gleich welcher Art bzw. für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden einer Hauptleistungspflicht oder eine Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend wesentliche Nebenpflicht); die Haftung des Veranstalters in diesen Fällen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
b. Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom durch den Veranstalter übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein vom Veranstalter übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
c. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
d. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.
e. Teile des Veranstaltungsgeländes verfügen über unebenen Grund & Boden. Dies kann zur Stolpergefahr führen! Mit dem Kauf des Tickets, ist dem Gast diese Gefahr bewusst und nimmt diese in Kauf.
f. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in der Glücksgefühle AGB zur Haftung des Veranstalters entsprechend. Wertgegenstände können in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern (soweit vorhanden) deponiert werden. Die Haftung des Veranstalters für Gegenstände, die in Schließfächern (soweit vorhanden) deponiert werden, ist ausgeschlossen.
11. Rückerstattung von Token (Wertmarken) —
Auf dem gesamten Festival Gelände wird mit Token (Wertmarken) bezahlt. Token (Wertmarken) können nur während der Öffnungszeiten des Glücksgefühle Festivals auf dem Festivalgelände am 11.9./12.9./13.9. an den offiziellen Token Containern zurückgetauscht werden. Für alle Supreme Camping (Glamping) Gäste gibt es zudem noch die Möglichkeit, Token am 14.9. in der Zeit von 09:00 – 14:00 Uhr zu tauschen. Entsprechende Hinweise zu den Regelungen zum Rücktausch hängen vor Ort aus. Eine Erstattung nach der Veranstaltung ist nicht möglich. Eine Nutzung der Token (Wertmarken) im Anschlussjahr ist nicht möglich. Aus Gründen der Bekämpfung von Kriminalität können nur Token im Wert von bis zu maximal € 50,00 zurückgetauscht werden.
12. Park- & Campingordnung GLÜCKSGEFÜHLE Festival 2025
a. Die Campingplätze am Hockenheimring sind während verschiedener Großveranstaltungen auf dem Hockenheimring zum Zelten gegen eine Benutzungsgebühr geöffnet und ausschließlich buchbar über den Ticketshop. Es handelt sich hierbei um provisorisch eingerichtete Campingflächen. Die Betriebs-/und Nutzungszeiträume für die jeweilige Veranstaltung sind zu beachten.
b. Mit Betreten und/oder Befahren eines Park- und Campingplatzes unterwirft sich der Besucher dieser Park- und Campingplatzordnung.
c. Der Zutritt zum Zeltplatz ist nur nach Zahlung der Nutzungsgebühr und erfolgter Zugangskontrolle gestattet. Das Ordnungspersonal weist bei Anreise eine Campingfläche zu. Die zulässige Stellfläche pro Person auf Campingflächen beträgt maximal 5 m², also z.B. 2m x 2,50m. Pro 4 Personen ist 1 Pavillon mit den Maßen 3m x 3m zulässig. Die zugewiesene Fläche darf von einer Personengruppe insgesamt nicht überschritten werden.
d. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Campingbereichen und dem Veranstaltungsgelände ist im beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes, der Parkbereiche und auf den Campingflächen ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Zu- und Abfahrt mit Kraftfahrzeugen kann während der Veranstaltungen aus Gründen der Verkehrssicherheit durch die Polizei eingeschränkt werden.
e. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die auf den gesondert ausgewiesenen Wohnmobil-Campingflächen gegen zusätzliche Gebühr abgestellt werden dürfen.
f. Fahrzeuge (wie z.B. Sprinter, usw.) mit einer temporären und/oder dauerhaft fest eingebauten Schlafstelle sind in den Wohnmobil-Campingbereichen erlaubt. Reinen PKW wird die Zufahrt in die Campingbereiche auch mit einem Wohnmobil-Campingticket verwehrt. Eine Rückerstattung der Wohnmobil-Campinggebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
g. Die Übernachtung auf Tagesparkflächen ist untersagt. Die Tagesparkflächen sind bis 03:00 Uhr morgens an dem auf den jeweiligen Veranstaltungstag folgenden Tag zu verlassen. Besucher, die danach noch auf den Flächen parken, blockieren diese für die Verwendung am zweiten Veranstaltungstag bzw. für die Aufräumarbeiten. Sie werden am Morgen des Folgetages mit einer Sondernutzungsgebühr in Höhe von 100 € je PKW belegt. Die Sondernutzungsgebühr wird direkt vor Ort fällig und vom dafür eingesetzten Ordnungspersonal kassiert.
h. Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand von der Gefahr ausgehen sollte, abgestellt wurde.
i. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
j. Während des Aufenthalts auf der Campingfläche ist das ausgehändigte Armband von allen Personen deutlich sichtbar zu tragen. Das Armband dient als Zutrittsberechtigung für die jeweilige Kategorie der provisorischen Zeltplätze, d.h. Personen mit einem Regular Campingticket können ihre Freunde, die ebenfalls auf Regular Campingflächen zelten, mit ihrem Armband besuchen. Es ist jedoch nicht möglich mit einem Regular-Camping-Armband Freunde auf den Wohnmobil-Campingflächen und umgekehrt zu besuchen.
k. Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern gemäß der bestellten Kategorie und gemäß Anreiseroute und Füllstand der einzelnen Flächen zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
l. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist täglich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf den Campingflächen zum Anwohnerschutz Nachtruhe einzuhalten.
m. Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.
n. Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
o. Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen in den Campingbereich transportiert werden.
p. Die Nutzung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung findet nicht statt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art (z.B. Unfälle, Verletzungen, abhandengekommene oder beschädigte Sachen), die bei der Nutzung des Platzes entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Schaden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
q. Die zur Verfügung gestellten sanitären Einrichtungen sind zweckgemäß zu nutzen. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.
r. Beim Betreten eines Campingbereichs erfolgt eine selektive Überprüfung und Durchsuchung von Personen und ihres mitgeführten Gepäcks auf verbotene Gegenstände.
s. Folgende Gegenstände und Aktivitäten sind auf den Campingflächen verboten
i. offenes Feuer anzünden und unterhalten
ii. rauchen im Wald sowie das Anzünden und Abschießen von Feuerwerkskörpern
iii. ruhestörender Lärm (z.B. durch laute Musikanlagen)
iv. Glasflaschen
v. Zelte mit Gräben umziehen
vi. außer zur An- und Abfahrt auf dem Campingplatz ein Fahrzeug in Betrieb nehmen
vii. Möbel, Kühlschränke und andere als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
viii. Bau- und Brennholz
ix. Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
x. Trockeneis.
xi. Drogen
xii. Benzin betriebene Generatoren
t. Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.
i. Zelte, Pavillons und Zubehör wie leichte Campingmöbel
ii. persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände
iii. Proviant und Getränke
iv. Gaskartuschen für den Betrieb von Gaskochern mit maximal 450g Gasfüllung
v. Einweg- und Drei-Bein-Grills
u. Das Mitführen und der Betrieb von eigenen mit Diesel betriebenen Stromaggregaten ist auf dem Campinggelände nicht gestattet. Auslaufsichere Batterien sind erlaubt.
v. Auf den Regular-Campingplätzen gibt es keine Stromanschlüsse. Bei Kauf eines Wohnmobil-Campingtickets ist ein gemeinsam genutzter Stromanschluss auf dem Stellplatz inklusive. Hierzu stehen auf den Campingplätzen der Hockenheim-Ring GmbH eine begrenzte Anzahl an Stromanschlüssen (Verteilkästen) zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Entsprechende Adapter (16A CEE blau – Euroschuko) zum Anschluss müssen selbst mitgebracht werden. Zur weiteren Unterverteilung sind ausschließlich Outdoor-taugliche Verlängerungskabel oder -Kabeltrommeln zulässig. Die Maximalauslastung darf nicht überschritten werden und es dürfen nur haushaltsübliche Mengen genutzt werden. Geräte mit hohem Nennverbrauch (E-Heizungen, Klimaanlagen, professionelles Audio- und Lichtequipment) dürfen nicht angeschlossen werden. Das Laden von E-Autos oder E-Scootern ist ausdrücklich nicht gestattet.
w. Die Haftung der Hockenheim-Ring Gmbh in der Stromversorgung erstreckt sich ausschließlich auf den sicheren Betrieb der Stromerzeuger und der angeschlossenen Verteilerschränke. Im Fall von Spannungsschwankungen sowie Stromausfall und daraus resultierenden Schäden jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Ab der Steckdose mit FI-Schutzschalter im Verteilerschrank endet jegliche Haftung der Hockenheim-Ring GmbH. Die Campingplatznutzer/-Besucher haften ab diesem Punkt selbst für Eigen- oder Fremdschäden, die durch die Verlegung von nicht sachgerechten Verteilerkabeln, den nicht sachgerechten Gebrauch der Stromversorgung und/oder den Anschluss oder den Betrieb ungeeigneter Kabel und/oder Geräte entstehen.
x. Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen.
y. Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingflächen gegraben werden.
z. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten.
z. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt.
aa. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
ab. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
ac. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.
ad. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
ae. Abbau, Reinigung des eigenen Campingplatzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis Sonntag, 15.09.2024, 14.00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen.
af. Der gewerbliche Betrieb sowie Pfandsammeln auf allen Campingflächen ist verboten, d.h. Schausteller und ihre Aufbauten, Personen, die Geschäfte betreiben, Waren anbieten oder verkaufen. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis durch die Hockenheim-Ring Gmbh. Eine normal gebuchte Übernachtung ist jederzeit erlaubt. Ebenso ist die Einfahrt von Transportfahrzeugen für die kommerzielle Nutzung untersagt.
ag. Bei Missachtung der genannten Bestimmungen dieser Campingplatzordnung sowie auch der Hausordnung und der AGBs der Hockenheim-Ring GmbH kann es gegebenenfalls zum Verweis oder auch zur Anzeige kommen. Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
ah. Ergänzend zu dieser Park- und Campingordnung gelten die Hausordnung und die AGB der Hockenheim-Ring GmbH, aktuelle Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.hockenheimring.de. Sollten einzelne Punkte dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden so wird die Gültigkeit der übrigen Punkte nicht berührt.
13. Nutzungsbedingungen des Glückspasses
Einleitung
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Durch die Nutzung des Glückspass-Dienstes kommt zwischen der Glücksgefühle Entertainment GE GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag zustande. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen für die Nutzung des Dienstes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzende Regelungen finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Der Glückspass-Dienst
Wir verpflichten uns, Dir den Glückspass-Dienst bereitzustellen. Dieser Dienst umfasst alle Aspekte der Glückspass (Anwendungsname) (https://glueckspass.gluecksgefuehle-festival.de) sowie der Software und Systeme, die unsere Anwendungen und Webseiten betreiben. Die Gesamtheit der genannten Dienste wird im Folgenden “Glückspass-Dienst” oder “Glückspass-Dienste” oder “Glückspass-Dienstes” bezeichnet.
Der Glückspass-Dienst besteht aus folgenden Elementen:
● Angebot der individualisierten Möglichkeiten zum Erstellen von Inhalten, Verbinden, Kommunizieren, Entdecken und Teilen. Wir bieten verschiedene Funktionen an, um Dich bei deiner individuellen Entfaltung zu unterstützen, Deine Präsenz zu erstellen, zu teilen und auszubauen sowie mit Menschen auf und außerhalb der Glückspass-Dienste zu kommunizieren. Wir verwenden diese Informationen, um zu kontrollieren, ob Herausforderungen (Challenges) erfolgreich absolviert wurden und für weitere zukünftige Werbetätigkeiten der Glücksgefühle Entertainment GE GmbH.
In der Datenschutzrichtlinie erfährst du mehr über die Nutzung der von dir bereitgestellten Daten.
● Förderung von Schutz, Integrität und Sicherheit in Bezug auf die Glückspass-Dienste.
Wir entwickeln, verwenden Tools und bieten unseren Nutzern unserer Glückspass-Dienste Ressourcen an, die dazu beitragen, dass die nutzerspezifischen Erlebnisse positiv und inklusiv werden, beispielsweise aber nicht ausschließlich dann, wenn diese Unterstützung benötigen.
Wir verfügen über Mitarbeiter und Systeme, welche zur Bekämpfung von Missbrauch und Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen und Richtlinien sowie von schädlichem und betrügerischem Verhalten.
Mehr dazu erfährst du in der Datenschutzrichtlinie.
● Entwicklung und Verwendung von Technologien zur Weiterentwicklung der Glückspass-Dienste.
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● Kommunikation mit Dir.
Es besteht die Möglichkeit, dass wir gezwungen sind, Dir Mitteilungen, wie zum Beispiel, jedoch nicht abschließend, SMS oder Hinweise innerhalb der Glückspass-Dienste zu senden, um Dir zu antworten oder Dich in Bezug auf den Glücksgefühl-Dienst oder unsere Nutzungsbedingungen und Richtlinien zu informieren.
Mehr dazu erfährst du in der Datenschutzrichtlinie.
● Sicherstellung des Zugriffs auf den Glückspass-Dienst.
Damit wir unseren Glückspass-Dienst betreiben können, sind wir gezwungen, Daten in unseren Systemen zu speichern und innerhalb unserer Systeme zu übermitteln. Diese Infrastruktur kann Eigentum der Glücksgefühle Entertainment GE GmbH oder deren verbundenen Unternehmen sein oder von Dritten betrieben werden.
Weitere Informationen zur Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung Deiner Informationen findest Du in unserer Datenschutzrichtlinie.
● Verbindung mit Drittunternehmen auf für Dich relevanten Wegen.
Wir mieten Serverstrukturen bei Drittunternehmen an. Durch diese können wir unseren Glückspass-Dienst erst verwirklichen. Es werden grundsätzlich nicht mehr Daten an diese Unternehmen weitergegeben, als für die Funktionalität unseres Glückspass-Dienstes notwendig. Alle relevanten Informationen zur Weitergabe Deiner Daten an diese Unternehmen findest Du in unserer Datenschutzrichtlinie.
● Bereitstellung und Verbesserung des Glückspass-Dienstes.
Wir verwenden die uns zur Verfügung stehenden Informationen, um den Glückspass-Dienst zu entwickeln, zu erproben und zu verbessern, um den Glückspass-Dienst noch besser zu machen und zum Wohlbefinden unserer Nutzer beizutragen. Die Informationen, die wir über unsere Nutzer besitzen, verwenden wir unter anderem jedoch nicht ausschließlich, um diese zu analysieren, ein Verständnis dafür zu gewinnen, wie Personen den Glückspass-Dienst nutzen.
Zusätzliche Informationen zur Daten- und Informationsverarbeitung findest Du in unserer Datenschutzrichtlinie.
Die Datenschutzrichtlinie
Für die Bereitstellung des Glückspass-Dienst ist es notwendig, dass wir Informationen der Nutzer erheben und verwenden. In unserer Datenschutzrichtlinie erläutern wir, wie wir Informationen in Bezug auf den Glückspass-Dienst erheben, verwenden und teilen. Hierin erklären wir auch die Möglichkeiten der Informationskontrolle durch die Nutzer.
Verpflichtung des Nutzers
Die Gegenleistungspflicht des Nutzers zur unseren Leistungspflicht den Glückspass-Dienst bereitzustellen, ist die folgende Verpflichtung:
Wer den Glückspass-Dienst nutzen darf.
Unser Glückspass-Dienst soll so offen und inklusiv sein, wie es möglich ist und dennoch ungefährlich und so rechtskonform und -sicher wie möglich sein. Dementsprechend ist es notwendig, dass Du Dich zur Einhaltung einiger Einschränkungen verpflichtest, um den Glückspass-Dienst nutzen zu können.
Du musst mindestens das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Dir darf nicht nach geltendem Recht der Empfang irgendeines Aspekts des Glückspass-Dienstes untersagt sein.
Du darfst nicht bereits gegen unsere Nutzungsbedingungen und Richtlinien verstoßen haben, in dessen Folge dein Konto deaktiviert wurde.
Du darfst kein verurteilter Sexualstraftäter sein.
So darf der Glückspass-Dienst nicht benutzt werden.
Alle Parteien müssen dazu beitragen, einen sicheren und offenen Glückspass-Dienst zu gewährleisten, damit die Nutzervielfalt so divers wie möglich ist.
Es ist untersagt und nutzungswidrig, sich als jemand anderes auszugeben oder ungenaue respektive falsche Informationen bereitzustellen.
Es ist niemand verpflichtet, seine Identität offenzulegen, jedoch ist jeder Nutzer dazu verpflichtet, korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Dies umfasst auch die Registrierungsinformationen. Dies umfasst möglicherweise auch die Bereitstellung personenbezogener Daten. Es stellt eine nutzungswidrige Handlung dar, sich als jemand oder etwas auszugeben, der oder das man nicht ist. Weiter ist es untersagt, Konten für Dritte zu eröffnen, sofern hierzu keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Es ist untersagt und nutzungswidrig Rechtswidriges, Irreführendes, Betrügerisches, illegale oder unberechtigte Zwecke zu verfolgen und zu verwirklichen.
Es ist untersagt und nutzungswidrig gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen unsere Richtlinien zuwiderzuhandeln oder andere bei solchen Handlungen zu unterstützen oder andere zu solchen Handlungen anzustiften.
Es ist untersagt und nutzungswidrig, den beabsichtigten Betrieb des Glückspass-Dienstes zu stören oder diesen zu beeinträchtigen.
Hierzu gehört insbesondere, jedoch nicht ausschließlich der Missbrauch jeglicher Mechanismen für Meldungen oder Ähnliches. Ein solcher Missbrauch ist beispielsweise, jedoch nicht abschließend, das wissentliche Melden falscher oder unbegründeter Fälle.
Es ist untersagt und nutzungswidrig, in unbefugter Art und Weise Konten zu erstellen, Zugriff auf Konten Dritter zu erlangen oder auf Informationen zuzugreifen respektive diese zu erheben. Bereits der Versuch ist untersagt und stellt eine nutzungswidrige Handlung dar.
Es ist untersagt und nutzungswidrig, Konten sowie erhaltene Informationen und Daten des Glückspass-Dienstes zu lizenzieren, zu verkaufen oder kaufen.
Dies umfasst beispielsweise, jedoch nicht abschließend, den Versuch, irgendeinen Teil des Kontos zu verkaufen oder zu kaufen. Auch die Übertragung eines Kontos, die Weitergabe oder Erfragung von Anmeldedaten ist untersagt.
Es ist untersagt und nutzungswidrig, ohne Einwilligung private oder vertrauliche Informationen Dritter zu teilen oder mit diesen etwas zu tun, das Rechte Dritter verletzt. Dies schließt die geistigen Eigentumsrechte Dritter ein, beispielsweise, jedoch nicht abschließend, Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder sonstige Persönlichkeitsrechte.
Unter Umständen kann es zulässig sein, Werke Dritter gem. den Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts oder verwandter Rechte nach geltendem Recht zu verwenden.
Der Nutzer versichert, dass alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte und Informationen, die er teilt oder auf sonstige Art und Weise in Bezug auf den Glückspass-Dienst verbreitet, innehat oder vor dem Teilen oder anderweitigen Verbreiten eingeholt hat.
Es ist untersagt und nutzungswidrig Teile des Glückspass-Dienstes oder diesen in gänze zu verändern, zu übersetzen, abgeleitete Werke zu erstellen oder zurückzuentwickeln (“Reverse-Engineering”).
Es ist untersagt und nutzungswidrig, ohne schriftliche Einwilligung einen Domainnamen oder eine URL im Benutzernamen zu verwenden.
Die folgenden Berechtigungen erteilst Du uns.
Im Rahmen dieser Vereinbarung erteilst Du uns auch Berechtigungen, die wir für die Bereitstellung des Dienstes benötigen.
Der Nutzer räumt der Glücksgefühle Entertainment GE GmbH eine Nutzungslizenz ein, bezogen auf sämtliche Inhalte, die der Nutzer im Rahmen des Glückspass-Dienstes teilt.
Diese Lizenz ändert nicht die Rechte des Nutzers in Bezug auf dessen geteilte Inhalte. Wir beanspruchen nicht das Eigentum an den von Nutzern geteilten Inhalten. Dem Nutzer steht es frei, die Inhalte auch auf andere Wege zu verbreiten. Er kann diese auch auf anderen Plattformen teilen, kopieren und verbreiten. Für die Bereitstellung von Inhalten im Rahmen des Glückspass-Dienstes, die vom geistigen Eigentum geschützt sind (z.B. wenn Nutzer Fotos oder Videos teilen), wird jedoch eine gesetzliche Berechtigung benötigt (“Lizenz”). Durch das Hochladen und Teilen von Inhalten auf oder im Rahmen des Glückspass-Dienstes räumt der Nutzer der Glücksgefühle Entertainment GE GmbH hiermit eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz ein, die Inhalte des Nutzers zu hosten, zu verwenden, zu verarbeiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen, damit wir den Glückspass-Dienst zur Verfügung stellen können. Die Lizenz umfasst auch, dass die Glücksgefühle Entertainment GE GmbH für zukünftige Veranstaltungen mit den Inhalten und Werken werben darf.
Diese Lizenz endet, sobald die Inhalte von unseren Systemen gelöscht wurden respektive sobald der Nutzer diese widerrufen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass der Widerruf ex nunc wirksam wird. Bereits vor Zugang des Widerrufs erfolgte lizenzgemäße Nutzungen, werden von dem Widerruf nicht erfasst.
Der Nutzer stimmt zu, dass wir Inhalte nach dem Hochladen auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen prüfen und nur hochgeladene Inhalte freischalten, welche nicht gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
Der Nutzer stimmt zu, dass wir Updates zum Glückspass-Dienst auf sein Gerät herunterladen und dort installieren dürfen.
Weiter Rechte, die wir uns vorbehalten:
Die dem Nutzer zugewiesene Anmeldekennung oder ähnliche Kennungen können von uns geändert werden, sofern dieser/diese von uns als unangemessen eingeschätzt wird und wir den Wechsel daher für angemessen oder erforderlich erachten. Dies kann z.B., aber nicht abschließend, eine Verletzung geistigen Eigentums Dritter sein.
Wir behalten es uns vor, gegen die Nutzung von geistigem Eigentum, das uns zusteht oder von unseren Diensten zur Verfügung gestellt wird, vorzugehen. Beispielhaft hierfür, jedoch nicht ausschließlich, sind von uns bereitgestellte Designs, Bilder, Töne und Videos.
Das Verwenden von unserem geistigen Eigentum und Marken oder ähnlichen Zeichen ist lediglich dann zulässig, sofern eine schriftliche Einwilligung vorliegt.
Du musst unsere schriftliche Einwilligung oder eine Berechtigung im Rahmen einer Open-Source-Lizenz einholen, um Quellcode von uns zu verändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, ihn zu dekompilieren oder auf sonstige Art zu versuchen, ihn zu extrahieren.
Entfernung von Inhalten, Deaktivierung und Sperrung Deines Kontos
Wir können sämtliche Inhalte, die du auf dem Glückspass-Dienst teilst, entfernen oder einschränken, wenn sie gegen diese Nutzungsbedingungen oder unsere Richtlinien verstoßen, oder wenn wir von Rechts wegen dazu verpflichtet sind. Wenn wir Inhalte entfernen oder einschränken, werden wir dich unverzüglich darüber und über den Grund dafür informieren und dir alle Möglichkeiten erläutern, die du hast, um eine weitere Überprüfung zu beantragen. Wenn du eine Überprüfung beantragst, wirst du darüber informiert, ob wir die Entscheidung bestätigen oder den Inhalt bzw. die Informationen wiederherstellen oder die Einschränkung aufheben werden.
Dies gilt nicht, wenn und solange es uns aus rechtlichen Gründen untersagt ist, eine Benachrichtigung mit Angabe des Grundes und der Möglichkeit, eine Überprüfung zu beantragen, vorzunehmen. Dies gilt auch dann nicht, wenn und solange eine solche Benachrichtigung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien unangemessen wäre.
Wenn du gegen diese Nutzungsbedingungen oder unsere Richtlinien verstößt, wenn du wiederholt die Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzt oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, können wir – unbeschadet unseres Kündigungsrechts aus wichtigem Grund – die Bereitstellung des Glückspass-Dienstes für dich ganz oder teilweise verweigern oder einstellen. In diesem Fall werden wir dich vorab über den Grund sowie die Art und den Umfang solcher beabsichtigten Einschränkungen informieren und dir die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen. Danach werden wir dir mitteilen, ob wir die beabsichtigten Einschränkungen einhalten werden oder nicht. Dies gilt nicht, wenn und solange uns die Benachrichtigung mit Angabe des Grundes der Möglichkeit, eine Überprüfung zu beantragen und ggf. der Art und Dauer der Einschränkung aus rechtlichen Gründen untersagt ist. Dies gilt auch dann nicht, wenn und solange die Benachrichtigung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien unangemessen wäre.
Unser Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen aus diesen Nutzungsbedingungen resultierenden Pflichten, Gesetze, Rechte Dritter oder Datenschutzrichtlinien verstößt, und der kündigenden Partei unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Kündigungstermin oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nach Kenntniserlangung von dem Verstoß möglich.
Ist der wichtige Grund ein Verstoß gegen eine Pflicht dieser Nutzungsbedingungen, so ist die Kündigung nur nach dem erfolglosen Ablauf einer gewährten Abhilfefrist oder nach einer erfolglosen Warnung zulässig. Eine Frist für die Abhilfe und eine Warnung sind jedoch nicht erforderlich, wenn die andere Seite die Erfüllung ihrer Pflichten ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn nach Abwägung der Interessen beider Parteien besondere Umstände eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
Wenn du der Ansicht bist, dass dein Konto irrtümlich gekündigt worden ist oder du dein Konto deaktivieren oder dauerhaft löschen möchtest, findest du Hilfe in unserem Hilfebereich. Wenn du die Löschung eines Inhalts oder deines Kontos beantragst, wird der Löschvorgang automatisch spätestens 30 Tage nach deiner Antragstellung starten. Das Löschen von Inhalten kann nach dem Start des Löschvorgangs bis zu 90 Tage dauern. Während des Löschvorgangs ist der entsprechende Inhalt für andere Nutzer nicht mehr sichtbar, unterliegt jedoch weiterhin diesen Nutzungsbedingungen und unserer Datenschutzrichtlinie. Nachdem der Inhalt gelöscht wurde, benötigen wir unter Umständen bis zu weitere 90 Tage, um ihn aus Sicherungskopien und Notfallwiederherstellungssystemen zu entfernen.
In folgenden Fällen werden Inhalte nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Start des Konto- bzw. Inhaltelöschvorgangs gelöscht:
wenn dein Inhalt im Einklang mit dieser Lizenz bereits von anderen genutzt wurde und sie ihn nicht gelöscht haben (in diesem Fall findet diese Lizenz so lange Anwendung, bis der Inhalt gelöscht wird); oder
wenn die Löschung innerhalb von 90 Tagen aufgrund technischer Beschränkungen unserer Systeme nicht möglich ist (in diesem Fall werden wir die Löschung so schnell abschließen, wie dies technisch machbar ist); oder
wenn die Löschung uns bei folgenden Maßnahmen einschränken würde:
Untersuchung oder Erkennung illegaler Aktivitäten oder von Verstößen gegen unsere Nutzungsbedingungen und Richtlinien (z. B. zur Erkennung oder Untersuchung von Missbrauch unserer Produkte oder Systeme);
Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit unserer Produkte, Systeme und Nutzer;
Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, z. B. Aufbewahrung von Beweisen; oder
Erfüllung eines Ersuchens seitens einer Justiz-, Verwaltungs-, Strafverfolgungs- oder sonstigen Behörde;
in einem solchen Fall wird der Inhalt nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke erforderlich ist, für die er ursprünglich gespeichert wurde (die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab).
Wenn du dein Konto löschst oder wir es deaktivieren, enden diese Nutzungsbedingungen zwar als Vereinbarung zwischen dir und uns, aber dieser Abschnitt und der nachfolgende Abschnitt „Unsere Vereinbarung und was bei Uneinigkeit geschieht“ gelten selbst nach einer Kündigung, Deaktivierung oder Löschung deines Kontos weiter.
Teilnahmebedingungen für das Glücksgefühle-Gewinnspiel
Veranstalter:
Glücksgefühle Entertainment GE GmbH
Alter Markt 20-22 - 50667 Köln
info@glueksgefuehle-festival.de
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Teilnahme:
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die erfolgreiche Erledigung der im Glückspass-Dienst gestellten Aufgaben.
Die erfolgreiche Erledigung einer Aufgabe wird durch das Hochladen eines Fotos der erledigten Aufgabe im Glückspass-Dienst unter dem Reiter "Challenges" und die anschließende Freischaltung des Bildes durch unser Team bestätigt.
Aufgaben:
Es werden insgesamt 25 Aufgaben gestellt.
Die Aufgaben werden im Glückspass-Dienst veröffentlicht.
Gewinne:
Zu gewinnen gibt es Gutscheine für Getränkedosen und Karten für das nächste Event.
Bei erfolgreicher Erledigung von mindestens 15 Aufgaben (Challenges) erhält der Nutzer einen Gutschein für eine Glücksgefühle-Getränkedose.
Bei erfolgreicher Erledigung von allen 25 Aufgaben (Challenges) wird der Nutzer in eine Lostopf für eine Freikarte des nächsten Events hinzugefügt.
Der Gewinner einer Freikarte wird mittels eines zufallsbasierten Losverfahrens ermittelt.
Die Gutscheine für die Getränkedosen sind nur während der Festivaltage (13.09.2024 und 14.09.2024, jeweils von 10:00 Uhr bis 01:00 Uhr) einlösbar. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Getränkegutscheine.
Gewinnbenachrichtigung:
Die Gewinner werden per SMS benachrichtigt.
Der Gewinnanspruch verfällt, wenn der Gewinner nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung auf diese antwortet.
Datenschutz:
Die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Weitere Informationen zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzrichtlinie: https://gluecksgefuehle-festival.de/datenschutz
Haftung:
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ausschluss von der Teilnahme:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in einer Weise verhalten, die gegen die guten Sitten verstößt.
Änderungen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
Teilnahmeschluss:
Teilnahmeschluss ist der 15.09.2024 um 20:00 Uhr. Bilder, die nach diesem Zeitpunkt hochgeladen werden, nehmen nicht mehr am Gewinnspiel teil.
Rechtsweg:
Der Rechtsweg ist in Bezug auf das Gewinnspiel ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die unsrige Vereinbarung und was bei Uneinigkeit besteht
Die Vereinbarung.
Ist ein Aspekt dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Jede Änderung oder jeder Verzicht bezüglich unserer Vereinbarung muss in Schriftform erfolgen sowie von uns unterzeichnet werden. Versäumen wir es unsererseits, einen Aspekt dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt dies keinen Rechtsverzicht oder ein rechtliches Anerkenntnis dar.
Wir behalten uns sämtliche Rechte vor, die Dir nicht ausdrücklich gewährt werden.
Wer Rechte gemäß dieser Vereinbarung hat.
Diese Vereinbarung räumt keinem Dritten Rechte ein.
Du darfst Deine Dir im Rahmen dieser Vereinbarung zustehenden Rechte bzw. obliegenden Pflichten nicht ohne unsere Einwilligung übertragen.
Unsere Rechte und Pflichten können an andere abgetreten werden. Dies könnte z. B., jedoch nicht abschließend, geschehen, wenn sich unsere Eigentumsverhältnisse ändern (wie bei einer Fusion, Akquisition oder dem Verkauf von Vermögenswerten), oder aber auch kraft Gesetzes.
Wer die Verantwortung trägt, wenn etwas geschieht.
Wir sind nur im folgenden Umfang haftbar: Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen; für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen; bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit; und gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
Ohne Einschränkung irgendeiner der obigen Bestimmungen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer sich aus dieser Vereinbarung ergebenden „wesentlichen“ Pflicht. „Wesentliche“ Pflichten in diesem Sinne sind Pflichten, die für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sind, deren Verletzung den Zweck der Vereinbarung gefährden würde und auf deren Einhaltung du vertrauen kannst. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; in anderen Fällen besteht keine Haftung für einfache Fahrlässigkeit.
Wir übernehmen keine Haftung für Inhalte, die Nutzer auf anderen Plattformen teilen.
Handhabung von Streitfällen
Wenn sich aus oder im Zusammenhang mit deiner Nutzung des Glückspass-Dienstes als Verbraucher ein Anspruch oder Streitfall ergibt, vereinbaren wir, dass du deinen jeweiligen Anspruch oder Streitfall, den du uns gegenüber hast, und wir unseren Anspruch oder Streitfall, den wir dir gegenüber haben, von jedem Gericht in dem Land Deines Hauptwohnsitzes klären lassen kannst/können, das für den Anspruch bzw. Streitfall zuständig ist und dass die Gesetze dieses Landes ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen gelten werden.
Wenn zwischen uns ein Anspruch oder Streitfall entsteht, der im Zusammenhang mit der Nutzung des Glückspass-Dienstes in irgendeiner anderen Eigenschaft steht, wie zum Beispiel, jedoch nicht abschließend, der Zugriff auf den Glückspass-Dienst oder seine Nutzung für einen geschäftlichen oder gewerblichen Zweck, stimmst du zu, dass jeder derartige Anspruch oder Streitfall von einem zuständigen Gericht in Köln zu klären ist und dass deutsches Recht ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen Anwendung findet.
Unaufgefordert eingesendetes Material.
Wir freuen uns immer über Feedback oder sonstige Vorschläge, welche/s wir jedoch ohne jedwede Einschränkungen oder Verpflichtung zu einer Entschädigung für dich verwenden können. Darüber hinaus sind wir nicht verpflichtet, diese/s vertraulich zu behandeln.
Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen
Wir können unseren Glückspass-Dienst und unsere Richtlinien ändern und müssen dann möglicherweise auch Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vornehmen, damit sie unseren Glückspass-Dienst und unsere Richtlinien korrekt und genau widerspiegeln. Wir nehmen Änderungen nur vor, wenn die Bestimmungen nicht mehr zutreffend oder unvollständig sind, und auch nur dann, wenn die Änderungen unter Berücksichtigung Deiner Interessen zumutbar für Dich sind. Sofern gesetzlich nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, werden wir dich über die Änderungen und die dir zur Verfügung stehenden Auswahlmöglichkeiten mindestens 30 Tage bevor wir die Nutzungsbedingungen aktualisieren, benachrichtigen (z. B., aber nicht ausschließlich, über unseren Glückspass-Dienst) und dir die Möglichkeit geben, diese zu überprüfen, bevor sie in Kraft treten. Wenn du den Glückspass-Dienst anschließend weiterhin nutzt, bist du an die aktualisierten Nutzungsbedingungen gebunden. Wenn du diesen oder jeglichen aktualisierten Nutzungsbedingungen nicht zustimmen möchtest, kannst du dein Konto hier löschen.
Datum des Inkrafttretens: 09.09.2024